Organisatorisches
telefonisch erreichbar
- Mo. – Fr. 9 – 17 Uhr
- Mobil 0151 – 56 13 82 07
Falls Sie uns gerade nicht erreichen, rufen wir die angezeigte Nummer schnell zurück
Bankverbindung:
- Volksbank Münster: DE 80 4036 1906 0310 9554 00
- GENODEM1IBB
Anmeldung:
- Persönlich im Anmeldebüro
- Schriftlich mit einem Anmeldeformular (telefonisch anfordern)
- Telefonisch oder per E-Mail mit Angabe der Bankverbindung. Die Gebühr ist bis eine Woche vor Beginn des Kurses zu entrichten.
Eine Anmeldebestätigung erfolgt nicht.
Falls ein Kurs ausfallen sollte, werden Sie rechtzeitig vor Kursbeginn informiert.
Rücktritt:
- Bei Rücktritt bis 5 Wochen vor Kursbeginn ist eine Rückerstattung abzüglich 10 % Bearbeitungsgebühr möglich.
- Bei Rücktritt bis 3 Wochen vor Kursbeginn werden 30 % der Kursgebühr einbehalten.
- Danach wird die Kursgebühr nur erstattet, wenn ein(e) Teilnehmer(in) von der Warteliste nachrückt oder eine Ersatzperson gestellt werden kann.
Bildungsscheck:
Weiterbildung zum halben Preis! Die Landesregierung setzt auf die Weiterbildung.
Damit mehr Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, aber auch mehr Unternehmen die vorhandenen Weiterbildungsangebote nutzen, bietet der Bildungsscheck NRW Weiterbildung zum halben Preis.
Das Land übernimmt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds die Hälfte der Weiterbildungskosten (bis maximal 500 € pro Bildungsscheck).
Angesprochen sind Beschäftigte kleinerer und mittlerer Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten, die länger als zwei Jahre an keiner vom Betrieb veranlassten beruflichen Weiterbildung mehr teilgenommen haben.
Gefördert werden dabei Angebote, die Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten, Einsichten und Verhaltensweisen für die berufliche Tätigkeit vermitteln, wie zum Beispiel also auch unsere Theaterpädagogischen Fortbildungen.
Die Unternehmen oder einzelnen Beschäftigten erhalten den Scheck bei den Beratungsstellen und reichen ihn bei einem anerkannten Träger der Weiterbildung ein, zum Beispiel bei uns im TPZ.
Das Land übernimmt 50 % der Kosten bis maximal 500 Euro, den Rest zahlt die/der Bildungsscheckempfänger oder der Betrieb.
Weitere Informationen finden Sie im Internet auf der Seite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales: www.mags.nrw/bildungsscheck

Dort finden Sie auch eine Liste der Beratungsstellen, an die Sie sich wenden können, um den Bildungsscheck zu erhalten.
Wenn Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns an.
Achtung: Für Beschäftigte mit geringem Einkommen gibt es auch den Prämiengutschein (ebenfalls max. 500.- €)